Die Wahrheit über Kaltaquise

Warum Sie Vorsicht walten lassen sollten

Lesedauer ca 6 Minuten

Aktualisiert im: 13/01/2026

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Wie gewinnen Sie Kund*innen?

Sammeln Sie Adressen und rufen Menschen „einfach mal“ an? Oder verschicken Sie Werbemails/Newsletter, ohne dass jemand ausdrücklich zugestimmt hat?

Dann lohnt sich ein kurzer Reality-Check: E-Mail- und Telefonwerbung sind in der EU (und auch in Österreich) rechtlich heikel – und können teuer werden.

 **Hinweis: Ich bin keine Rechtsberatung. Wenn Sie es verbindlich brauchen, holen Sie sich bitte juristischen Rat. Am Ende finden Sie hilfreiche Quellen (WKO & Co.). **

Inhaltsverzeichnis

Was bedeutet „Kaltaquise“ überhaupt?

Kaltaquise ist der Erstkontakt mit potenziellen Kund*innen, ohne vorherige Beziehung oder ohne vorheriges Signal von Interesse – typischerweise per Telefon, E-Mail oder persönlich.

Im B2B-Bereich wird das manchmal als „normal“ dargestellt – aber „normal“ heißt nicht automatisch „unproblematisch“.

Kurz & klar: Was ist erlaubt – und was nicht?

Grob gesagt: Kontakt ist nur dann okay, wenn die Person / das Unternehmen zugestimmt hat oder eine rechtliche Ausnahme greift. Für Newsletter gilt: eigene Zustimmung, nicht „irgendwo in den AGB“.

Wichtig: Schon ein einzelnes Werbe-Mail kann problematisch sein, wenn keine Einwilligung oder Ausnahme vorliegt – gleiches gilt für Telefon/Fax.

Wenn Sie Newsletter anbieten:

  • separate Checkbox (nicht vorausgefüllt)

  • Double-Opt-in (Bestätigung per Mail)

Warum Kaltaquise oft mehr kaputt macht, als sie bringt.

Selbst wenn man „irgendwie durchkommt“:

  • Sie riskieren Abmahnungen/Bußgelder und Ärger (Datenschutz ist kein Spielplatz).

  • Sie riskieren Ihren Ruf: Ungefragte Anrufe/Mails bleiben hängen – nur selten positiv.

  • Sie investieren Energie in Menschen, die gar nicht bereit sind (und das spürt man).

Bereits der Versand eines einzigen E-Mail zu Werbezwecken erfüllt den Verwaltungsstraftatbestand, sofern weder eine Einwilligung dazu vorliegt noch eine Ausnahme zur Anwendung kommt. Das gilt ebenso für Telefonanrufe und Fax.

Okay – und wie kommen Sie dann an Kontakte?

Die ehrlichste Antwort: über Sichtbarkeit und Vertrauen. Das dauert nicht ewig – aber es ist nachhaltiger als „Kalt“.

Hier sind Wege, die funktionieren, ohne dass Sie rechtlich auf dünnem Eis stehen:

1) Online sichtbar werden (der Klassiker – wenn er gut gemacht ist)

Mit einem sauberen Auftritt + klarer Botschaft können Sie Reichweite aufbauen und Menschen erreichen, die wirklich suchen.

2) Content, der gefunden wird (Blog, YouTube, Podcast)

Ja, kostet Zeit – aber: Diese Inhalte arbeiten auch dann, wenn Sie schlafen. YouTube ist übrigens selbst eine große Suchmaschine.

3) Netzwerken – aber smart

Events, Messen, lokale Treffen: Kontakte entstehen oft einfacher als gedacht. Und ja: manchmal sogar im Café oder am See. 😄

4) Offline (optional) – wenn’s zu Ihnen passt

Postwurf/Briefwerbung kann funktionieren, ist aber teurer – hier braucht’s Strategie, sonst verpufft’s.

Hurra, jemand interessiert sich – was jetzt?

Wenn Sie Interesse haben, holen Sie sich die Zustimmung sauber:

Kontaktformular auf der Website

Wenn jemand über Ihr Kontaktformular schreibt, heißt das nicht automatisch: „Bitte Newsletter schicken.“
Wenn Sie Newsletter anbieten wollen, dann bitte mit eigener Checkbox und Double-Opt-in.

Newsletter-Formular separat

Ein eigenes Newsletter-Formular ist der sauberste Weg – mit Double-Opt-in und einem seriösen Tool.

Bestehende Kontakte: höflich fragen (statt einfach senden)

Sie dürfen Menschen freundlich fragen, ob sie künftig etwas bekommen möchten – aber nicht „automatisch“ in Newsletter packen. (Und bitte: Tool nutzen, sauber dokumentieren.)

Angebote/Aufträge: Einwilligung gleich mitdenken

Schicken Sie mit dem Angebot/Auftrag eine Einwilligungserklärung für Newsletterversand gleich mit und lassen diese schriftlich bestätigen. Ein bloßer Passus in den Geschäftsbedingungen ist hierfür nicht ausreichend!  

Auszug aus einem Artikel der WKO (Wirtschaftskammer Österreich) – die Ausnahme bei der E-Mail Versendung:

  • der Absender hat die Kontaktinformation (z.B. E-Mail-Adresse) für die Nachricht im Zusammenhang mit dem Verkauf oder einer Dienstleistung an seine Kunden erhalten und
  • die Nachricht erfolgt zur Direktwerbung für eigene ähnliche Produkte oder Dienstleistungen und
  • der Kunde hat die Möglichkeit erhalten, den Empfang solcher Nachrichten bei der Erhebung und
  • bei jeder Übertragung kostenfrei und problemlos abzulehnen und
  • der Kunde hat die Zusendung nicht im Vorhinein abgelehnt. Insbesondere ist hierbei auf die sog „ECG-Liste“ zu achten.
    Diese Liste wird bei der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Rundfunk (RTR-GmbH) geführt und ist vom Absender jedenfalls zu beachten.
    Daher darf auch bei Vorliegen der oben unter 1. – 4. genannten Voraussetzungen an eine in der ECG-Liste enthaltene E-Mail-Adresse keine elektronische Post gesendet werden.“ – Quelle WKO.at 

Eine österreiche Aufsichtsbehörde hat vor Kurzem das Fehlen des Double Opt-ins sogar als Verstoß gegen den Datenschutz und die sichere Datenverarbeitung gem. Art. 32 DSGVO eingestuft.

Wenn Sie statt „Kalt“ lieber Anfragen möchten

Wenn Sie möchten, helfe ich Ihnen dabei, einen Weg aufzusetzen, der legal, klar und machbar ist – ohne Marketing-Zirkus:

  • Neugründer-Komplettauftritt (Brand-Basis + Website + Startklar-Plan)

  • Sichtbarkeit (SEO/Google/Ads – sinnvoll und verständlich)

Mini-Fazit

Kaltaquise wirkt auf den ersten Blick schnell – ist aber rechtlich riskant und oft schlecht fürs Image.
Wenn Sie langfristig Kund*innen wollen, sind Sichtbarkeit, ein klarer Auftritt und ein sauberer Anfrageweg die bessere Abkürzung.

Weiterführende Links mit ausführlichen Informationen:

Einwilligungserklärung für Newsletter nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG) und der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Quelle:  WKO – zum Artikel

Emails versenden – aber richtig. Quelle: WKO – zum Artikel

E-Mail- und Telefonwerbung nach dem Telekommunikationsgesetz. Quelle: WKO – zum Artikel

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