Wie gewinnen Sie Kund*innen?
Sammeln Sie Adressen und rufen Menschen „einfach mal“ an? Oder verschicken Sie Werbemails/Newsletter, ohne dass jemand ausdrücklich zugestimmt hat?
Dann lohnt sich ein kurzer Reality-Check: E-Mail- und Telefonwerbung sind in der EU (und auch in Österreich) rechtlich heikel – und können teuer werden.
**Hinweis: Ich bin keine Rechtsberatung. Wenn Sie es verbindlich brauchen, holen Sie sich bitte juristischen Rat. Am Ende finden Sie hilfreiche Quellen (WKO & Co.). **
Inhaltsverzeichnis
Was bedeutet „Kaltaquise“ überhaupt?
Kaltaquise ist der Erstkontakt mit potenziellen Kund*innen, ohne vorherige Beziehung oder ohne vorheriges Signal von Interesse – typischerweise per Telefon, E-Mail oder persönlich.
Im B2B-Bereich wird das manchmal als „normal“ dargestellt – aber „normal“ heißt nicht automatisch „unproblematisch“.
Kurz & klar: Was ist erlaubt – und was nicht?
Grob gesagt: Kontakt ist nur dann okay, wenn die Person / das Unternehmen zugestimmt hat oder eine rechtliche Ausnahme greift. Für Newsletter gilt: eigene Zustimmung, nicht „irgendwo in den AGB“.
Wichtig: Schon ein einzelnes Werbe-Mail kann problematisch sein, wenn keine Einwilligung oder Ausnahme vorliegt – gleiches gilt für Telefon/Fax.
Wenn Sie Newsletter anbieten:
separate Checkbox (nicht vorausgefüllt)
Double-Opt-in (Bestätigung per Mail)
Warum Kaltaquise oft mehr kaputt macht, als sie bringt.
Selbst wenn man „irgendwie durchkommt“:
Sie riskieren Abmahnungen/Bußgelder und Ärger (Datenschutz ist kein Spielplatz).
Sie riskieren Ihren Ruf: Ungefragte Anrufe/Mails bleiben hängen – nur selten positiv.
Sie investieren Energie in Menschen, die gar nicht bereit sind (und das spürt man).
Bereits der Versand eines einzigen E-Mail zu Werbezwecken erfüllt den Verwaltungsstraftatbestand, sofern weder eine Einwilligung dazu vorliegt noch eine Ausnahme zur Anwendung kommt. Das gilt ebenso für Telefonanrufe und Fax.
Okay – und wie kommen Sie dann an Kontakte?
Die ehrlichste Antwort: über Sichtbarkeit und Vertrauen. Das dauert nicht ewig – aber es ist nachhaltiger als „Kalt“.
Hier sind Wege, die funktionieren, ohne dass Sie rechtlich auf dünnem Eis stehen:
1) Online sichtbar werden (der Klassiker – wenn er gut gemacht ist)
Mit einem sauberen Auftritt + klarer Botschaft können Sie Reichweite aufbauen und Menschen erreichen, die wirklich suchen.
2) Content, der gefunden wird (Blog, YouTube, Podcast)
Ja, kostet Zeit – aber: Diese Inhalte arbeiten auch dann, wenn Sie schlafen. YouTube ist übrigens selbst eine große Suchmaschine.
3) Netzwerken – aber smart
Events, Messen, lokale Treffen: Kontakte entstehen oft einfacher als gedacht. Und ja: manchmal sogar im Café oder am See. 😄
4) Offline (optional) – wenn’s zu Ihnen passt
Postwurf/Briefwerbung kann funktionieren, ist aber teurer – hier braucht’s Strategie, sonst verpufft’s.
Hurra, jemand interessiert sich – was jetzt?
Wenn Sie Interesse haben, holen Sie sich die Zustimmung sauber:
Kontaktformular auf der Website
Wenn jemand über Ihr Kontaktformular schreibt, heißt das nicht automatisch: „Bitte Newsletter schicken.“
Wenn Sie Newsletter anbieten wollen, dann bitte mit eigener Checkbox und Double-Opt-in.
Newsletter-Formular separat
Ein eigenes Newsletter-Formular ist der sauberste Weg – mit Double-Opt-in und einem seriösen Tool.
Bestehende Kontakte: höflich fragen (statt einfach senden)
Sie dürfen Menschen freundlich fragen, ob sie künftig etwas bekommen möchten – aber nicht „automatisch“ in Newsletter packen. (Und bitte: Tool nutzen, sauber dokumentieren.)
Angebote/Aufträge: Einwilligung gleich mitdenken
Schicken Sie mit dem Angebot/Auftrag eine Einwilligungserklärung für Newsletterversand gleich mit und lassen diese schriftlich bestätigen. Ein bloßer Passus in den Geschäftsbedingungen ist hierfür nicht ausreichend!
Auszug aus einem Artikel der WKO (Wirtschaftskammer Österreich) – die Ausnahme bei der E-Mail Versendung:
- der Absender hat die Kontaktinformation (z.B. E-Mail-Adresse) für die Nachricht im Zusammenhang mit dem Verkauf oder einer Dienstleistung an seine Kunden erhalten und
- die Nachricht erfolgt zur Direktwerbung für eigene ähnliche Produkte oder Dienstleistungen und
- der Kunde hat die Möglichkeit erhalten, den Empfang solcher Nachrichten bei der Erhebung und
- bei jeder Übertragung kostenfrei und problemlos abzulehnen und
- der Kunde hat die Zusendung nicht im Vorhinein abgelehnt. Insbesondere ist hierbei auf die sog „ECG-Liste“ zu achten.
Diese Liste wird bei der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Rundfunk (RTR-GmbH) geführt und ist vom Absender jedenfalls zu beachten.
Daher darf auch bei Vorliegen der oben unter 1. – 4. genannten Voraussetzungen an eine in der ECG-Liste enthaltene E-Mail-Adresse keine elektronische Post gesendet werden.“ – Quelle WKO.at
Wenn Sie statt „Kalt“ lieber Anfragen möchten
Wenn Sie möchten, helfe ich Ihnen dabei, einen Weg aufzusetzen, der legal, klar und machbar ist – ohne Marketing-Zirkus:
Neugründer-Komplettauftritt (Brand-Basis + Website + Startklar-Plan)
Sichtbarkeit (SEO/Google/Ads – sinnvoll und verständlich)
Mini-Fazit
Kaltaquise wirkt auf den ersten Blick schnell – ist aber rechtlich riskant und oft schlecht fürs Image.
Wenn Sie langfristig Kund*innen wollen, sind Sichtbarkeit, ein klarer Auftritt und ein sauberer Anfrageweg die bessere Abkürzung.
Weiterführende Links mit ausführlichen Informationen:
Einwilligungserklärung für Newsletter nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG) und der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Quelle: WKO – zum Artikel
Emails versenden – aber richtig. Quelle: WKO – zum Artikel
E-Mail- und Telefonwerbung nach dem Telekommunikationsgesetz. Quelle: WKO – zum Artikel

